Ist die Forderung, § 218 StGB zu streichen, doch zu radikal?

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ChriScho
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Ist die Forderung, § 218 StGB zu streichen, doch zu radikal?

Beitrag von ChriScho »

Das Thema "Abtreibung" bleibt zu jeder Zeit für die Gesellschaft "aktuell".
Zuletzt die Forderung der Bundesfamilienministerin, Lisa Paus, § 218 StGB komplett zu streichen,
hat erneut die Debatte entfacht.

Die Frage bleibt:
Ab wann ist ein Mensch ein Mensch?

Hierzu anbei ein mE interessanter Kommentar in der Süddeutschen Zeitung:

Artikelempfehlung aus der SZ-App:

So einfach geht das nicht.
Die Abwägung zwischen dem Recht der Frau und dem des werdenden Lebens muss bleiben.

https://www.sueddeutsche.de/meinung/218 ... -1.5729682

Was bleibt?
Zumindest für mich die Erkenntnis, dass
  • es einer intensiveren Diskussion bedarf, ab wann ein Mensch ein Mensch ist. Die "rk Kirchliche Gleichsetzung" Verschmelzung von Samen und Eizelle = Mensch greift viel zu kurz, eröffnet sie doch lediglich die Möglichkeit des Mensch-seins.
  • § 218 StGB nicht die einzige Möglichkeit ist, einen ungeborenen Menschen zu schützen, wenn die Gesellschaft bereit ist, Frauen bei der Gestaltung eines eigenständigen Lebens in oder ausserhalb einer Beziehung eigenverantwortlich zu leben.
Weder der Slogan der Bauch gehört mir noch die unsägliche Gleichsetzung von Abtreibung und Mord wird dem Leid all der betroffenen Frauen gerecht.
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